«Das Tödliche Wort» (Open Call Sofalesungen 3/6)
Mit bald zwölf Jahren und 500 Veranstaltungen (darunter 100 «Lectures Canap» in der Westschweiz) sind die Sofalesungen inzwischen ein Zuhause für junge Literatur aus der Schweiz. Um dieses Jubiläum zu feiern, hat das Team einen Open Call ausgerufen, der sich an Autor*innen richtet, die noch kein Buch veröffentlicht haben. Dem Aufruf folgten 111 Einsendungen in deutscher und französischer Sprache, von denen 6 von einer unabhängigen Jury ausgewählt wurden. Viceversa beteiligt sich an dem Projekt und veröffentlicht die prämierten Texte in ihrer Originalfassung und in Übersetzung.
Mit übertrieben lauter Stimme, die den ganzen Saal erzittern ließ, teilte der Richter dem Angeklagten Maurice M. das Urteil mit: «Der Gerichtshof spricht Sie schuldig und verurteilt Sie gemäß den Bestimmungen in Artikel 66 des Heiteren Strafgesetzbuchs zum Tod durch Erschießung. Diese Entscheidung ist rechtskräftig und unanfechtbar.»
Maurice M. wurde übel. Sein Anwalt jedoch nahm das Urteil wie einen Sieg entgegen, und flüsterte seinem Klienten zu: «Sie haben eine Chance! Sie haben eine Chance! …» M. lächelte bitter.
Als die Sitzung beendet war, drehte er sich zum Publikum, in der Hoffnung, einen letzten Blick in ein freundliches Gesicht werfen zu können. Doch in der Schar der Journalisten und Neugierigen erkannte er niemanden.
Um die unerträglichen Wartezeiten in den Todeszellen zu verkürzen, hatten Wohltäter erreicht, dass die Urteile bereits am jeweils nächsten Tag vollstreckt wurden. Die einzige Freundlichkeit, die Maurice M. nun noch zuteilwurde, war die seiner Wärter, die ihn in seine Zelle zurückbegleiteten.
Artikel 66 des Heiteren Strafgesetzbuchs war in der breiten Öffentlichkeit und unter den Häftlingen als Tortur des Tödlichen Wortes bekannt. Es war eine raffinierte Idee: Die Sitzung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt; nur wenige Beamte, ein Arzt und ein Staatsanwalt sind anwesend. Der Angeklagte wird an einen Stuhl gebunden, dessen Rückenlehne ein Loch hat, genau dort, wo das Herz sitzt. Hinter ihm hält sich der Scharfrichter bereit, das Gewehr im Anschlag. Der Gefangene unterhält sich sodann eineinhalb Stunden lang mit dem Gefängnisdirektor. Sie können über Gott und die Welt reden, über das Wetter draußen, ihre jeweiligen Liebschaften; wichtig ist nur, dass niemals Stille eintritt. Ein Wort allerdings – ein Wort, das nur der Scharfrichter kennt – ist dem Verurteilten verboten. Sobald er es äußert, wird der Abzug gedrückt. Spricht er es jedoch während dieser eineinhalb Stunden nicht aus, so wird er mit sofortiger Wirksamkeit und ohne Bedingungen freigesprochen.
Diese Art des Vollzugs war von progressiven Juristen eingeführt worden, denen es darum ging, die Anwendung des Gesetzes spielerischer zu gestalten und den Verurteilten eine hohe mathematische Wahrscheinlichkeit auf eine Begnadigung zu bieten – ohne langwierige und kostspielige Berufungsverfahren. Die Maßnahme erfreute sich großer Beliebtheit in der Öffentlichkeit und es waren viele Gerüchte über die Prozedur, die der Festlegung der Tödlichen Worte vorausging, im Umlauf. Alles, was man wusste, war, dass die Auswahl des Wortes dem Gerichtspräsidenten selbst unterstand, und dass ein begnadigter Verurteilter niemals erfuhr, welche todbringende Vokabel er zu seinem Glück vermieden hatte.
Manche hielten die Auswahl für vollkommen zufällig. So konnten Worte wie Freihandelsabkommen, zweikeimblättrig oder Akmeismus, die in einem Gespräch zwischen einem Gefängnisdirektor und einem seiner Häftlinge kaum je zur Sprache kommen würden, ebenso ausgewählt werden wie Hand oder Fuß, die Interjektion äh oder das Verb sein. Andere hingegen waren der Meinung, man solle besser auf Begriffe aus dem spezifischen Vokabular einer Justizvollzugsanstalt verzichten, und gingen – durchaus berechtigterweise – davon aus, dass das verbotene Wort Teil der alltäglichen Gespräche eines Häftlings sein müsse, damit die Zeremonie auch nur einigermaßen spannend sei. Maurice M. beschloss seinerseits, die großen Worte – Hoffnung, Liebe, Geld – zu vermeiden und im Allgemeinen so wenig wie möglich zu sprechen.
Maurice M., der durch die langen Monate, die er im Gefängnis verbracht hatte, etwas fatalistisch geworden war, löschte das Licht und schlief ein.
Am nächsten Morgen wurde er gegen sieben Uhr geweckt. Man brachte ihn ins Badezimmer, damit er sich waschen konnte, gab ihm Zeit, um ein paar Sachen zusammenzupacken, und dann, gegen zwanzig vor zehn, kamen die Wärter, um sich von ihm zu verabschieden. Man führte ihn zum Raum, in dem das Urteil vollstreckt werden sollte.
Einzig der Scharfrichter war bereits an seinem Platz und ölte sein Gewehr. Die Eingangstür führte direkt zum Hinrichtungsstuhl, der nach rechts ausgerichtet war. Hinter ihm standen zwei weitere Stühle: der des Scharfrichters und der des Staatsanwaltes, welcher für den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung zuständig war. Hinter der rechten Wand, neben der Tür, befand sich das Büro, in dem sich der Gefängnisdirektor und die anderen Funktionäre aufhielten. An der Wand gegenüber dem Verurteilten war eine dicke Korkschicht angebracht, in die gegebenenfalls die Kugeln einschlagen würden.
Im Folgenden geben wir das von Herrn L. Barfüss verfasste Protokoll der Sitzung wieder. Eine Kopie davon befindet sich im Archiv des Gefängnisses von Bois-Noir.
«10.08.20**. Strafvollzugsanstalt Bois-Noir.
Fall Maurice M. Vollstreckung des Urteils vom 9. dieses Monats (Art. 66 HStGB).
Anwesende: Hr. Maurice M., Lehrer, Hr. Antoine BEL-ANGE, Direktor der Strafvollzugsanstalt Bois-Noir, Hr. Nicolas DUFRÊNE, Vollzugsbeamter, Dr. Jean-Hugues GUZMAN, Arzt, Hr. René CARRON, Scharfrichter, Hr. Luc BARFÜSS, Gerichtsschreiber.
Der VOLLZUGSBEAMTE erklärt die Sitzung für eröffnet. Es ist 10.02 Uhr. Der SCHARFRICHTER führt den Verurteilten zu seinem Stuhl und befestigt die Gurte. Um 10.07 Uhr startet der DIREKTOR seine Stoppuhr. Sofern die Vollstreckung der Strafe nicht bereits früher erfolgt, wird Hr. M. um genau 11.37 Uhr freigelassen (Art. 1 Abs. 3 der Prozessordnung).
DER DIREKTOR: Herr Professor, ich hoffe, dass Ihnen die durch die Prozessordnung vorgeschriebene Vorgehensweise nicht allzu sehr zu schaffen macht. Ich wollte Ihnen unbedingt noch sagen, dass es mir immer eine große Freude war, mich mit Ihnen zu unterhalten. Sie sollten wissen, dass ich das nicht zu allen meinen Häftlingen sage.
MAURICE M.: Im Gegenteil – ich finde, dass meine Lage eine hervorragende Metapher für das menschliche Dasein ist. Sie wissen schon: Man richtet ein Gewehr auf Sie, jederzeit bereit, beim ersten unbedachten Wort abzudrücken … Wenn ich Schriftsteller wäre…
DER DIREKTOR: Ach? Sie sind also gar kein Schriftsteller?
MAURICE M.: Ich verdiene diesen Titel ebenso wenig wie den des Professors, mit dem Sie mich nun schon seit dreizehn Monaten beehren, Herr Direktor. Ich habe alles in allem drei Gedichte geschrieben, von denen zwei in einer Stadtteilzeitung veröffentlicht wurden, deren Chefredakteur ein Cousin von mir war.
DER DIREKTOR: Ich bitte tausendmal um Entschuldigung, Herr Professor. Ihre beeindruckende Gelehrsamkeit hat mich dazu verleitet, Sie für jemanden zu halten, der Sie gar nicht sind. Aber ich habe Sie unterbrochen. Sie sagten: wenn Sie Schriftsteller wären …
MAURICE M.: Wenn ich Schriftsteller wäre, würde ich aus diesem Erlebnis einen Roman machen, oder zumindest eine Kurzgeschichte. Ich würde das Sinnbild meiner gegenwärtigen Situation auf uns alle ausweiten. Die Gefahr, die mir droht, unterscheidet sich qualitativ nicht von der, die Ihnen oder irgendwem anders droht. Das Leben ist eine ständige Bedrohung für sich selbst, wenn Sie mir diesen Ausdruck gestatten.
DER DIREKTOR: Das sind also die Gedanken, die einem zum Tode Verurteilten durch den Kopf gehen?
MAURICE M.: Diese und andere, die ich jedoch gern für mich behalten würde.
DER DIREKTOR: Wie Sie wünschen. (Er schweigt einen Moment und blättert in seinen Notizen. Der Vollzugsbeamte erinnert ihn mit einem Räuspern an die Gerichtsordnung.) Ich lese in Ihrer Akte, dass Sie seit dreizehn Jahren verheiratet sind. Hat Ihre Frau uns denn nie die Ehre eines Besuchs erwiesen?
MAURICE M.: Wir haben uns kurz nach meiner Ankunft hier getrennt.
DER DIREKTOR: Ich bitte um Entschuldigung. Lassen Sie uns stattdessen über Ihre Mutter sprechen.
MAURICE M.: (Stille. Der Vollzugsbeamte ruft zur Ordnung.) Über meine Mutter? Das finde ich ziemlich unangebracht, Herr Direktor…
DER DIREKTOR: Die Prozessordnung fordert, dass wir das Gespräch am Laufen halten. Wenn meine Fragen Ihnen unangenehm sind, können Sie es mir einfach sagen. Mal sehen … haben Sie Hobbys, Leidenschaften, sammeln Sie Briefmarken, gehen Sie gern angeln?
MAURICE M.: Meine Mutter ist vor drei Jahren verstorben. (Kurze Pause.) Für die Menschheit war das kein großer Verlust.
DER DIREKTOR: Na sowas! Ihr Ableben macht Sie wohl nicht besonders traurig…
MAURICE M.: Nein, das wäre in der Tat nicht das richtige Wort. Wir haben uns nie gut verstanden. Oder besser gesagt: Ich konnte sie nicht ausstehen. Ihr Tod war für mich eine große Erleichterung.
DER DIREKTOR: Dass ein Sohn seiner Mutter so wenig Liebe entgegenbringt … das scheint mir nahezu aberwitzig.
MAURICE M.: Wissen Sie, die Liebe … (Er dreht sich ruckartig zum Scharfrichter um, so weit, wie seine Fesseln es zulassen. Der Direktor bricht in schallendes Gelächter aus.)
DER DIREKTOR: Nur nicht sentimental werden, Professor. Dachten Sie wirklich, wir würden Sie dafür hinrichten? Diese großen Begriffe, Liebe, Gott, Glück, die sind schon seit langem keine Tödlichen Worte mehr … Denken Sie an die Kurzgeschichte, die Sie schreiben wollten: „In dem Moment, in dem er das Wort Liebe aussprach, drückte der Scharfrichter den Abzug. Dann hauchte er seinen letzten Atemzug aus.“ Stellen Sie sich den Gesichtsausdruck Ihrer Leser vor. Sie würden sich veralbert fühlen. Und ehrlich gesagt könnte man ihnen keinen Vorwurf dafür machen…
MAURICE M.: Ich mochte sie nicht. Ich weiß nicht, was ich Ihnen sonst sagen soll. Man kann einen Menschen nach seinen Taten beurteilen, aber nur er selbst ist Herr über seine Gefühle.
DER DIREKTOR: Ausgezeichnet. Ihre Leser werden ihre Freude an Ihren Aphorismen haben. Sollen wir nun auf Ihre Beziehung zu Ihrer Frau eingehen?
MAURICE M.: (Kurze Pause.) Briefmarken sammeln, angeln … nein. Aber ich begeistere mich seit meiner Kindheit für die Geschichte des Schachspiels. Irgendetwas sagt mir, dass auch Sie sich mehr für Schach interessieren als für das Angeln.
DER DIREKTOR: Ich spiele gelegentlich, nur zum Vergnügen. Um die leicht ekelerregende Symbolik, für die Sie heute eine so ausgeprägte Vorliebe zeigen, noch weiterzutreiben, möchte ich Sie daran erinnern, dass das Spiel, das wir hier mit Ihnen spielen, nur zwei mögliche Ausgänge zulässt: Entweder, es geht unentschieden aus, oder Sie verlieren. Ich hingegen habe weder etwas zu verlieren noch etwas zu gewinnen.
MAURICE M.: Ekelerregend … ekelerregend. Nein, das ist es nicht, das Tödliche Wort. Fast schade.
DER DIREKTOR: Es ist, wie es ist. Sagen Sie mir doch, welche Ihre Lieblingspartie ist, in der langen und spannenden Geschichte des Schachs.
MAURICE M.: Da gibt es mehrere. Capablanca-Spielmann, 1927 … Oder das berühmte Match von Reykjavik, 1972 – beim Spiel gegen Bobby Fisher hatte Boris Spasski nicht viel zu lachen. Aber witzig war…
Der SCHARFRICHTER feuert eine Salve ab. Der Arzt begibt sich zu Maurice M. und stellt seinen Tod fest. Es ist 10.28 Uhr.
Der SCHARFRICHTER übergibt dem VOLLZUGSBEAMTEN den offiziellen Briefumschlag, der das verbotene Wort enthält. Dieser entsiegelt den Umschlag und zeigt ihn den Anwesenden. Auf dem Papier steht in Blockschrift das Wort ABERWITZIG geschrieben. Darunter hat der Richter – entgegen den Vorschriften – mit Bleistift vermerkt: „202. Wort im Wörterbuch. Maurice M. wurde am 20.2. geboren.“
Der DIREKTOR entlässt den SCHARFRICHTER mit sofortiger Wirkung. Der VOLLZUGSBEAMTE verspricht die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen schwerwiegenden Dienstvergehens.
Der Fall Maurice M. wird für abgeschlossen erklärt.
Unterschrift: BARFÜSS.
Gegengezeichnet von BEL-ANGE und DUFRÊNE.»
Die Jury
- Stephan Bader, Journalist, Co-Leiter Internationales Literaturfestival Leukerbad und Vize-Präsident des Vereins Sofalesungen.
- Camille Rebetez, Regionalverantwortlicher der Sofalesungen für den Jura.
- Barbara Lussi, Mitarbeiterin und Absolventin Schweizerisches Literaturinstitut.
- Raphaëlle Lacord, Übersetzerin und vertritt die Plattform viceversa.
- Ava Slappnig, Vertritt das Literaturmagazin Edition Gossip.
- Sonja Muhlert, Verlegerin für den Bieler Verlag die Brotsuppe.